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Herzlich willkommen bei buchfuehrungstipps.de

Der Webseite für Buchführung, Steuern, Controlling und Businessplanung.

Hier finden Sie

  • nützliche Informationen zu den Themen Buchführung, Finanzen und Controlling,
  • Seminare und Workshops zu wichtigen und aktuellen Themen
  • Formulare, Checklisten und Berechnungs-Tools zum Download



Aktuelles
zu Buchführung, Personal, Steuern und
anderen Themenbereichen


► Vereinfachte Anforderungen an digitale Rechnungen, rückwirkend ab 1.7.2011

Rückwirkend ab 1. Juli 2011 sind die Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen vereinfacht worden.

Das gilt allerdings nur für Rechnungen, die ab 1. Juli ausgestellt wurden bzw. werden. Für Rechnungen, die vor dem 1. Juli ausgestellt wurden gilt nach wie vor die alte Rechtslage. Fragen im Zusammenhang damit werden auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums behandelt. Direkter Link zum
fragen-antwort-katalog elektronische rechnungsstellung des Bundesfinanzministeriums.

Eine digitale Signatur ist ab 1. Juli nicht mehr erforderlich. Allerdings genügt das Ausdrucken und Abheften alleine nicht. Elektronisch erhaltene Rechnungen sind auch elektronisch aufzubewahren, und zwar auf einem Datenträger, der keine nachträglichen Änderungen zulässt. Auch Fax - Rechnungen zählen zu den elektronisch übermittelten Rechnungen mit Problempotenzial.


► Einnahmen-Überschussrechnung 2013 / 2014

Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung bestehen besonders gute Gestaltungsspielräume wenn es darum geht, die Steuerbelastung zu beeinflussen.Wer diese nutzen möchte muss allerdings rechtzeitig vor dem Jahreswechsel aktiv werden und die Weichen dafür stellen.

Und genau jetzt ist die richtige Zeit dafür. In unserem Seminar Einnahmen - Überschussrechnung erfahren Sie alles was Sie dafür wissen müssen und noch mehr

Bei Anmeldungen für die Module 1+2, die bis 31.03.2012 bei uns eingehen, ist eine WISO Mein Büro Softwarelizenz (Original WISO Mein Büro-Box mit CD und Handbuch) im Wert von 99 Euro bereits im Seminarpreis enthalten.


► Wichtig für Kleinunternehmer nach § 19 UStG ! ! !

Wer die umsatzsteuerliche Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 in Anspruch nimmt, die Umsatz-Grenzwerte (17.500 Euro im Jahr der Gründung und voraussichtlich 50.000 Euro im laufenden Jahr) überschreitet und es versäumt an seine Kunden Umsatzsteuer zu berechnen, bleibt in der Regel selbst darauf sitzen.  Das Finanzamt fordert in solchen Fällen die Umsatzsteuer ein, auch wenn sie tatsächlich nicht vereinnahmt wurde.

Die Einhaltung bzw. Beobachtung der Grenzwerte liegt in eigener Verantwortung. Eine Mitteilung durch die Finanzbehörde erfolgt nicht. Die Chance unentdeckt zu bleiben ist gering da das Finanzamt die Problematik kennt und die umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer deshalb besonders im Auge behält.

Nur in sehr seltenen Fällen sind Unternehmer-Kunden mit einer Nachberechnung der USt einverstanden. Bei Privat-Kunden ist sie in der Regel völlig aussichtslos. Der „Schaden“ der in einem solchen Fall entsteht, kann tatsächlich ein paar Tausend Euro ausmachen. Abgesehen davon verursacht er noch einigen Arbeitsaufwand.

Als Unternehmer nach § 19 ist deshalb besonders wichtig, die Umsätze bereits frühzeitig vor - und zeitnah bis zum Jahresende zu beobachten. In manchen Fällen kann die Überschreitung der Grenzwerte durch Lenkung der Zahlungsströme abgewendet werden. Ist das nicht möglich, besteht akuter Handlungsbedarf, wie beispielsweise:

  • zeitnah den steuerlichen Berater informieren (nicht erst im Mai 2012!) 
  • Rechnungen umsatzsteuertauglich machen
  • Kunden auf die künftige Umsatzsteuerberechnung aufmerksam machen
  • die Buchführung umsatzsteuertauglich machen
  • sich mit dem Umsatzsteuer(abrechnungs)verfahren vertraut machen
  • und direkt vom ersten Tag im nächsten Jahr Umsatzsteuer berechnen
  •  …

So lässt sich ein „Steuerschaden“ zuverlässig vermeiden.


► Excel® Bewirtungsnachweis und Bewirtungsrechner als kostenloser Download verfügbar

Diese Excel-Arbeitsmappe enthält das "amtliche" Bewirtungs-Formular das notwendig ist, um den Nachweis der betrieblichen Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen zu erbringen, und einen Bewirtungsrechner, mit dem Bewirtungsaufwendungen buchungsgerecht aufgeteilt werden können.

Und falls Restaurants öfter aufgesucht und Gäste mehr als einmal bewirtet werden, dann können mit dem enthaltenen "Autoformular" auch umfangreiche Bewirtungsnachweise innerhalb kürzester Zeit erstellt werden.


► Excel® Jahres-Geschenke-Liste als kostenloser Download verfügbar

Geschenke an Geschäftsfreunde sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn deren Wert 35,00 Euro (netto ohne USt) pro Person und Jahr nicht übersteigt. Mit der Excel-Tabelle „Jahres-Geschenke-Liste“ weisen Sie die Einhaltung des Jahreswertes pro Empfänger nach, ermitteln wie viel "Betriebsausgaben-Budget" pro Empfänger noch verfügbar ist und bei wem der Grenzwert überschritten ist.



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